Grundsätzlich lässt sich zwischen angeborenen und erworbenen Erkrankungen unterscheiden. Zu den angeborenen Erkrankungen gehören Fehlbildungen bzw. Fehlanlagen des Bewegungsapparates, wie z.B. die seltene Glasknochenkrankheit oder der Klumpfuß. Letzterer kann sich durch fehlende Muskeln bilden oder durch einen Nervendefekt verursacht werden. In diesem Fall spricht man von einem neurogenen Klumpfuß.
Am häufigsten jedoch ist eine angeborene Fehlbildung der Hüfte, die sog. Hüftdysplasie, die dazu führt, dass der Kopf des Oberschenkelknochens nicht richtig in der Gelenkpfanne der Hüfte ruht. Sie betrifft zwei bis drei von hundert Neugeborenen, davon mehr Mädchen als Jungen. Da diese Erkrankung unbehandelt schwere Gelenkschädigungen nach sich ziehen kann, wird bereits in der ersten Woche nach der Geburt (im Rahmen der U2) die Hüfte des Babys gezielt untersucht.
Nach Beendigung seines ersten Lebensmonats (im Rahmen der U3) wird außerdem routinemäßig eine Ultraschalluntersuchung am Patienten vorgenommen. Auch hier gilt: Die meisten dieser frühen Hüftgelenkschwächen wachsen sich von allein aus und zwar innerhalb der ersten beiden Lebensmonate. Ist dies jedoch nicht der Fall, muss dem Säugling eine Spreizhose oder Abspreizschiene angepasst werden. Wie lange diese getragen werden muss, hängt vom Ausmaß der Fehlbildung ab.