Medizinische Hilfsmittel

Was haben eine Brille, ein Rollstuhl und ein Blutzuckermessgerät gemeinsam? Sie alle sind medizinische Heil- und Hilfsmittel, die Einschränkungen ausgleichen, den Alltag erleichtern und/oder die Rehabilitation unterstützen.

Was sind medizinische Heil- und Hilfsmittel?

Während Arzneimittel die medikamentöse Behandlung des betroffenen Patienten umfassen, versteht man unter einem Heilmittel nichtärztliche Behandlungen verstanden. Zu den Heilmitteln gehören z.B. krankengymnastische, ergotherapeutische oder logopädische Behandlungen. Sie werden von Behandlern der sogenannten nichtärztlichen Heilberufe erbracht, die auf die jeweilige Erkrankung spezialisiert sind. 

Medizinische Hilfsmittel hingegen sind Gegenstände, die dem Patienten eigenständig zur Verfügung stehen und im Behandlungsprozess eingesetzt werden, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder bestehende Behinderungen auszugleichen. Sie unterstützen nicht nur die körperliche Heilung bzw. Gesundung, sondern ermöglichen gleichzeitig die weitere Teilhabe am Alltag und/oder dem beruflichen Leben trotz einer Behinderung oder Krankheit.

Medizinische Hilfsmittel – Katalog der verschiedenen Varianten

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Medizinische Hilfsmittel sind so vielfältig und unterschiedlich wie die Erkrankungen, bei denen sie zum Einsatz kommen. Wer Hilfsmittel benötigt, hat auch einen gesetzlichen Anspruch darauf. In einem Hilfsmittelverzeichnis werden alle Hilfsmittel gelistet, die dank der Krankenversicherung von den Krankenkassen bezuschusst werden. Die größten Gruppen bilden:

Heil- und Hilfsmittel: Definition der Notwendigkeit

Damit die positive Wirkung von Heilmitteln und Hilfsmitteln auf den Krankheitsverlauf garantiert und eine schädigende Wirkung ausgeschlossen werden kann, ist dreierlei gesetzlich vorgeschrieben:

  1. Sie müssen nachweislich von Nutzen sein wie Sehhilfen bei Sehschwäche.
  2. Vor ihrer Verwendung als Medizinprodukt müssen sie genau geprüft und entsprechend zertifiziert werden. Sie erhalten erst dann das sogenannte CE-Zeichen, das ihren Einsatz als Hilfsmittel erlaubt.
  3. Anpassung, Verkauf und ggf. auch Anfertigung sind dem darauf spezialisierten Fachhandel vorbehalten. Er wird zur wichtigen Schnittstelle zwischen Ärzten, Krankenkassen und Patienten.


Medizinische Hilfsmittel sind ein wichtiger Bestandteil einer konservativen medizinischen Behandlung, denn sie können die Notwendigkeit operativer Eingriffe vermeiden bzw. hinauszögern und ermöglichen gleichzeitig die Reduzierung von Medikamenten, insbesondere von Schmerzmitteln. Zudem haben sie auch präventive Wirkung. So dienen sie z.B. als Geh- oder Aufstehhilfe der Sturzprophylaxe oder bewahren wie bestimmte Bandagen Gelenke vor Überlastung und Verletzung. 

Fortschrittliche & schöne Hilfsmittel auf Rezept entdecken

Im Laufe der letzten Jahre haben sich medizinischen Hilfsmittel in puncto Erscheinungsbild und Komfort extrem zum Positiven weiterentwickelt. Wer früher einer eher kleinen Auswahl an Kassengestellen gegenüberstand, kann heute zwischen modernen und schicken Modellen wählen. Brillen sind längst mehr als nur ein Hilfsmittel, sie sind gleichzeitig ein Lifestyle-Produkt geworden.

Inzwischen hat der technische Fortschritt auch die Verarbeitung neuer Materialien möglich gemacht und medizinische Hilfsmittel gewannen an zeitgemäßen Designs sowie Trage- und Pflegekomfort dazu. Heutige Gipsverbände bestehen nicht länger aus Gips und Baumwolle, sondern aus Kunststofffasern, was sie viel leichter, hautschonender und einfacher zu handhaben macht. 

All diese Entwicklungen machen Sinn, weil sie ein wichtiges Ziel im Auge behalten: Den Betroffenen trotz seiner Erkrankung oder Verletzung möglichst gut und lange, am Alltagsleben teilhaben zu lassen.

Wann wird die Hilfsmittel Zuzahlung von der Krankenkasse übernommen?

Die Besonderheit bei medizinischen Hilfsmitteln besteht darin, dass sie vom Versicherten direkt bei der Kasse beantragt werden können. Dort wird ihre Notwendigkeit geprüft und – wenn diese besteht – die Kostenübernahme bewilligt. Tipp: Auch wenn die ärztliche Verordnung keine Leistungspflicht ist, kann sie den zuständigen Sachbearbeitern bei der Entscheidungsfindung sehr helfen und ist daher zu empfehlen.

Welche Hilfsmittel sind von der gesetzlichen Krankenkasse anerkannt?

Es gibt mittlerweile in Deutschland rund 30.000 medizinische Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherungen gelistet sind. Ein medizinisches Hilfsmittel wird in der Regel nur dann bewilligt werden, wenn es dort gelistet ist, vorausgesetzt eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Anhand zweier Beispiele wird deutlich, wann ein medizinisches Hilfsmittel notwendig ist und von der gesetzlichen Krankenkasse anerkannt wird – und wann nicht. Nehmen wir einen zuckerkranken Patienten, der ein Blutzuckermessgerät kaufen möchte. Die Kosten dafür werden ihm von Seiten seiner Kasse nur dann erstattet, wenn er zuvor einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellt und eine ärztliche Verordnung vorlegt, aus der die Diagnose seiner Zuckerkrankheit klar hervorgeht. Andernfalls weiß der Krankenkassenmitarbeiter nicht, ob der Betroffene tatsächlich zuckerkrank ist.

Gleiches gilt für einen jungen Fußballer, der sich eine Kniegelenksbandage kauft. Ist er gesund, wird die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernehmen. Hat er aber bereits eine Kniegelenksschädigung erlitten und dient die Bandage so nachweislich einen besseren Schutz, wird einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse nichts im Wege stehen.

Hilfsmittel auf Rezept – Worauf Sie achten sollten

Wenn ein Hilfsmittel verordnet wird, sollten Sie das Rezept selbst noch einmal prüfen, bevor Sie es bei der Krankenkasse einreichten. Im Eifer des Praxis- und Verschreibungsalltags können leider gelegentlich auch Verordnungsfehler auftreten. Prüfen Sie, ob Diagnose und Produktbezeichnung auf dem Rezept klar ersichtlich sind.

Auch sollten Arznei-, Heil-, und Hilfsmittel grundsätzlich nie auf ein und demselben Rezept, sondern jeweils gesondert, verordnet werden. Im optimalen Fall wird Ihr Arzt mit Ihnen länger über die Gründe seiner Verordnung sowie die genaue Anwendung des Hilfsmittels sprechen und auf dem Rezept die dazugehörige Produktnummer vermerken.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel?

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Medizinische Hilfsmittel sind nur dann kostenfrei, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Das betrifft z.B. chronisch kranke Patienten mit geringem Einkommen. Für alle anderen Patienten beträgt der zu leistende Eigenanteil mindestens 5 und maximal 10 Euro. Dies gilt pro Verordnung bzw. pro einzeln angeschafftem Produkt oder pro Packung bei Pflegehilfsmitteln. Selbstverständlich darf ihr Eigenanteil dabei nicht höher als der Gesamtpreis sein.

Gut zu wissen: Viele Krankenkassen haben Kooperationsverträge mit bestimmten Sanitätshäusern. Auch dies erleichtert die Bewilligung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem Sanitätshaus, ob eine solche Zusammenarbeit besteht.

Bewilligung eines Hilfsmittels wurde abgelehnt – Was nun?

Sollte Ihr Antrag auf Bewilligung eines Heil- oder Hilfsmittels abgelehnt werden, obwohl es im Hilfsmittelkatalog gelistet ist, fragen Sie nach den Gründen und legen Sie ggf. Widerspruch ein. Die Frist dafür beträgt drei Monate. 

Ist Ihr Einzelfall gut begründet, können gelegentlich auch nicht gelistete medizinische Hilfsmittel von Seiten der Krankenkasse bewilligt oder zumindest ein finanzieller Zuschuss geleistet werden. Hilfe und Beratung bieten in diesem Zusammenhang auch unterschiedliche Selbsthilfegruppen bzw. Interessenvertreter, die über das Internet gut zu finden sind.

 

Weiterführende Informationen

www.pflege.de
www.bsk-ev.org (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderte e.V.)
www.gkv-spitzenverband.de (Hilfsmittel)

Ratgeber

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