Wir haben für Sie die drei wichtigsten Rechte des Patientenrechtegesetzes übersichtlich zusammengefasst:
Recht auf Selbstbestimmung
Als Patient können Sie selbst bestimmen, ob und wie Sie behandelt werden – es sei denn, Sie schweben in Lebensgefahr und können sich nicht mehr äußern. So kann zum Beispiel eine schwer an Brustkrebs erkrankte Frau die Chemotherapie verweigern und sich andere Heilbehandlungen suchen bzw. die Behandlung komplett verneinen. Um solch eine tiefgreifende Entscheidung zu treffen, sollten Sie sich jedoch ausreichend, umfassend und verständlich von einem Behandler informieren und aufklären lassen.
- Die Behandlung darf nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen.
- Per Patientenverfügung können Sie sich für den Fall absichern, in der Sie geistig oder körperlich nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen oder mitzuteilen.
- Bestimmen Sie eine Person als Vorsorgebevollmächtigten.
- Für Kinder und Jugendliche gibt es zudem spezielle Regelungen.
Recht auf Information
Zu jeder Therapie, jedem Eingriff und jeder Behandlung muss ein Informations- und Aufklärungsgespräch durch Ihren Behandler erfolgen.
- Sie müssen umfassend über Ihren Gesundheitszustand aufgeklärt werden.
- Der Behandler muss Ihnen alle Möglichkeiten zur Diagnose und Behandlung erläutern.
- Sie müssen über alle Risiken und Nebenwirkungen umfassend informiert werden.
- Sie erhalten eine Einschätzung zu den voraussichtlich entstehenden Kosten.
- Sie erhalten Hinweise zu Ihrer aktiven Mitwirkung und Lebensführung, damit der Behandlungsplan erfolgreich ist.
- Bei Kindern und Jugendlichen muss zusätzlich je nach Alter der gesetzliche Vertreter mit ins Boot geholt werden.
Rechte auf Einsicht und Schutz Ihrer Person
Es gibt weitere Rechte, die Sie als Patient gegenüber Ihren Behandlern stärken sollen.
- Sie dürfen jederzeit einen Blick in Ihre Patientenakte werfen und sich eine Kopie für Ihre privaten Unterlagen oder für das Einholen einer Zweitmeinung anfertigen lassen.
- Sie haben das Recht auf eine psychologische Betreuung während Ihrer Behandlung.
- Das Recht ermöglicht Ihnen ein Sterben in Würde.