Patientenrechte – Das sollten Sie wissen

Seien Sie ehrlich! Kennen Sie als Patient eigentlich Ihre Rechte gegenüber Ärzten, Versicherungen und Krankenkassen?

Was sind Patientenrechte?

Seit dem Jahr 2013 gibt es ein Patientenrechtegesetz, das ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arzt und Patienten fördern soll. Verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat es zum Ziel, den Patienten zu schützen, insbesondere vor mangelnder Aufklärung, Missbrauch von Daten oder Behandlungsfehlern. Deswegen beinhaltet das Gesetz einen Vertrag zwischen dem Patienten und den behandelnden Personen. Diese sind u.a. Ärzte, Therapeuten oder Hebammen. Als Patient haben Sie aber auch Pflichten – diese sind ebenfalls per Gesetz geregelt. 

Was regeln die Patientenrechte?

Wir haben für Sie die drei wichtigsten Rechte des Patientenrechtegesetzes übersichtlich zusammengefasst:

Recht auf Selbstbestimmung

Als Patient können Sie selbst bestimmen, ob und wie Sie behandelt werden – es sei denn, Sie schweben in Lebensgefahr und können sich nicht mehr äußern. So kann zum Beispiel eine schwer an Brustkrebs erkrankte Frau die Chemotherapie verweigern und sich andere Heilbehandlungen suchen bzw. die Behandlung komplett verneinen. Um solch eine tiefgreifende Entscheidung zu treffen, sollten Sie sich jedoch ausreichend, umfassend und verständlich von einem Behandler informieren und aufklären lassen. 

  • Die Behandlung darf nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen.
  • Per Patientenverfügung können Sie sich für den Fall absichern, in der Sie geistig oder körperlich nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen oder mitzuteilen.
  • Bestimmen Sie eine Person als Vorsorgebevollmächtigten.
  • Für Kinder und Jugendliche gibt es zudem spezielle Regelungen.


Recht auf Information

Zu jeder Therapie, jedem Eingriff und jeder Behandlung muss ein Informations- und Aufklärungsgespräch durch Ihren Behandler erfolgen. 

  • Sie müssen umfassend über Ihren Gesundheitszustand aufgeklärt werden.
  • Der Behandler muss Ihnen alle Möglichkeiten zur Diagnose und Behandlung erläutern.
  • Sie müssen über alle Risiken und Nebenwirkungen umfassend informiert werden.
  • Sie erhalten eine Einschätzung zu den voraussichtlich entstehenden Kosten.
  • Sie erhalten Hinweise zu Ihrer aktiven Mitwirkung und Lebensführung, damit der Behandlungsplan erfolgreich ist.
  • Bei Kindern und Jugendlichen muss zusätzlich je nach Alter der gesetzliche Vertreter mit ins Boot geholt werden.


Rechte auf Einsicht und Schutz Ihrer Person

Es gibt weitere Rechte, die Sie als Patient gegenüber Ihren Behandlern stärken sollen.

  • Sie dürfen jederzeit einen Blick in Ihre Patientenakte werfen und sich eine Kopie für Ihre privaten Unterlagen oder für das Einholen einer Zweitmeinung anfertigen lassen. 
  • Sie haben das Recht auf eine psychologische Betreuung während Ihrer Behandlung.
  • Das Recht ermöglicht Ihnen ein Sterben in Würde.

Welche Arten von ärztlichen Fehlern gibt es eigentlich?

Es gibt zum einen den Behandlungsfehler, der dann passiert, wenn der Behandelnde die anerkannten ärztlichen Standards bei einer Behandlung unterschreitet. Darunter fallen Fehler bei der Diagnose, Gabe eines falschen Medikaments oder fehlende Hygiene. Ein Aufklärungsfehler liegt dann vor, wenn der Patient nicht oder falsch über medizinische Maßnahmen informiert wird.

An wen können Sie sich als Patient bei einem Behandlungsfehler zuerst wenden?

Sie fühlen sich nicht fair behandelt, der Behandlungsvertrag wird verletzt oder sie wollen sich zum Beispiel über den behandelnden Arzt beschweren? In diesem Fall können Sie von Ihren Patientenrechten Gebrauch machen. Dann können Sie sich an die Ärztekammer werden, bei der jeder Arzt Pflichtmitglied ist. Diese muss Ihren Fragen und Beschwerden nachgehen. Vermuten Sie einen Behandlungsfehler, kann auch hier die Ärztekammer mit einer Gutachterkommission weiterhelfen, allerdings nur, wenn noch kein gerichtliches Verfahren oder Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Weitere Ansprechpartner in Sachen Patientenrechte bei Beschwerden und Fragen:

  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Pflegekassen
  • Verbraucherzentrale
  • Patientenberatungsstellen
  • Selbsthilfegruppen
  • Bundesweite Beschwerdestelle (gebührenfreie Rufnummer: 0800 0117722)

Hilfe zu Patientenrechten - Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Sollten Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen bezüglich Ihrer Patientenrechte beispielsweise an die Verbraucherzentrale wenden oder an andere Beratungs- bzw. Beschwerdestellen, ist dies für Sie kostenfrei. Sollte es zu einem Prozess kommen, kommen Anwaltskosten auf Sie zu. Dort wäre eine Prozesskostenhilfe anzuraten.

Wann verjähren Ihre Ansprüche bei Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern?

Sollten Sie nach einer Einsicht in Ihre Patientenakte, dem persönlichen Erleben und dem ersten Beratungsgespräch davon überzeugt sein, dass der Behandelnde Sie unzureichend aufgeklärt oder behandelt hat, haben Sie drei Jahre Zeit, Ihr Recht einzufordern.

Weiterführende Informationen

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel zu Patientenrechten stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen.

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